1) Allgemein
a) Allgemeines zum Bewerb
Der 10. Alpin-Nassbewerb findet am Samstag, 29. August 2026 in der Arena Alberschwende (Hinterfeld 865, 6861 Alberschwende – ehem. Eislaufplatz, jetzt neu: Bikepark Arena) statt und wird in Bronze, Klasse A (ohne Alterspunkte) durchgeführt.
Gemischte Gruppen (Frauen und Männer) bzw. reine Frauengruppen werden nicht gesondert gewertet.
Die Strecke des Bewerbs führt seit heuer über die Strecke des neuen Bikeparks.
Die Siegerehrung findet im Anschluss an die Bewerbe, ca. 1 Stunde nach Abschluss des Finales – ca. 21 Uhr – beim Blaulichtclubbing statt. Der Schlussaufmarsch entfällt. Die Siegerehrung findet in „ziviler“ Kleidung statt.
Wir bitten die Orts- und Betriebsfeuerwehren durch zahlreiche Teilnahme sowie durch kameradschaftliches und diszipliniertes Verhalten das Ihre beizutragen.
b) Allgemeine Bestimmungen
Der Leistungsbewerb, verbunden mit Zielspritzen, nach überwinden einer Strecke von bis zu 45% Hangneigung, wird als Alpin-Nassbewerb bezeichnet.
Die Austragung dieses Alpin-Nassbewerbs hat nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen für das FLA, Heft 11, 9.Auflage 2025 zu erfolgen. Der Staffellauf entfällt.
Bei diesem Leistungsbewerb werden keine Leistungsabzeichen vergeben. Als Preise können Plaketten, Pokale oder andere Ehrengeschenke Verwendung finden.
Die teilnehmenden Feuerwehren haben dafür Sorge zu tragen, dass Fahrzeuge und Geräte nach dem Bewerb unverzüglich ins Gerätehaus gebracht werden, damit die Sicherheit und Einsatzbereitschaft in ihrem Ort gewährleistet bleibt.
Die zum Leistungsbewerb antretende Feuerwehr hat die in ihrem Eigentum befindliche Tragkraftspritze und Geräte selbst zu stellen. Ausnahme gilt für Gruppen mit Anreise außerhalb von Vorarlberg. Auf Anfrage können bestimmte oder alle Geräte auch vom Veranstalter gestellt werden. Treten mehrere Gruppen von einer Feuerwehr an, können dieselben Geräte verwendet werden. Die Geräte werden so aufgelegt, wie es die Bestimmungen für den Bewerb um FLA, Heft 11, Abbildung 2-10 vorsehen.
Es wird eine Pumpenkontrolle (technische Überprüfung, 2) Beilagen) durchgeführt. Treten mehrere Gruppen von einer Feuerwehr an, so ist keine erneute Pumpenkontrolle notwendig.
Treten von einer Feuerwehr mehrere Gruppen zum selben Bewerb an, so müssen jeweils sieben TeilnehmerInnen in der Gruppe sein, welche am Bewerb noch nicht teilgenommen haben. Schafft es eine Feuerwehr nicht eine vollständige Mannschaft zu stellen, so kann die Gruppe auch aus zwei oder mehreren Feuerwehren bestehen. Wobei die Anzahl an Feuerwehren in einer Gruppe nicht begrenzt ist. Beispiel: Sieger des Bewerbs 2016 bestand aus Mitgliedern der Feuerwehr Schwarzach und Feuerwehr Bildstein.
Eingeteilte BewerterInnen dürfen beim Bewerb nicht teilnehmen.
Video- und Fotobeweise werden bei Einsprüchen nicht angenommen.
Beim Antritt zum Bewerb muss der/die Teilnehmer/in das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Stichtag für diese Altersregelung gilt der Bewerbstag. Eine namentliche Meldung der TeilnehmerInnen ist nicht erforderlich.
Der Löschangriff wird von einer Bewertergruppe beurteilt. Ein Hauptbewerter und drei Bewerter übernehmen diese Aufgabe.
Das Antreten der Gruppen wird durch einen Zeitplan festgelegt. Der Zeitplan wird spätestens eine Woche vor dem Bewerb durch den Veranstalter (die Feuerwehr Alberschwende) durch das Zufallsprinzip ausgelost.
Die taktischen Zeichen sind von jeder Gruppe selbst mitzubringen.
Die Mitglieder der Löschgruppe treten einheitlich in folgender Einsatzbekleidung (siehe auch ÖBFV Heft 11, Punkt 2.5) zum Bewerb an.
- Einsatzbekleidung oder Dienstbekleidung (ohne Schutzjacke)
- Feuerwehrhelm (Wiener Helm oder Einsatzhelm)
- Feuerwehrgurt nach den jeweils geltenden Normen (ÖNORM/DIN)
- Feuerwehrstiefel (Einsatzstiefel) – es sind keine Forst-, Berg-, Stollen- und Wettkampschuhe erlaubt.
- Einsatz- bzw. Arbeitshandschuhe können von der Gruppe einheitlich getragen werden
Von allen neun Bewerbern ist die vorgeschriebene Ausrüstung einschließlich Feuerwehrgurt zu tragen.
Aufkrempeln von der Einsatz- bzw. Dienstbekleidung ist nicht gestattet.
Die antretende Gruppe hat folgende Geräte mitzubringen:
Ausnahme gilt für Gruppen mit Anreise außerhalb von Vorarlberg. Auf Anfrage können bestimmte oder alle Geräte auch vom Veranstalter gestellt werden.
- 1 Tragkraftspritze mit Saugeingang A
- 4 A-Saugschläuche NW 110 mm, mind. 1,55 m lang und außen mit einer Schutzschnur versehen
- 2 B-Druckschläuche NW 75mm, 20 m lang
- 6 C-Druckschläuche NW 52 mm, 15 m lang
- 1 A-Saugkopf mit Rückschlagventil (mit Haltering, Innendurchmesser, höchstens 35 mm für Saugschlauch- und Ventilleine, die Knaggenöffnung darf höchstens 53 mm betragen). Die Stellung und Lage vom Leinenring am Saugkopf wird nicht beachtet
- 1 Saugschlauchleine und
- 1 Ventilleine
- 3 ABC-Kupplungsschlüssel
- 8 Schlauchträger
- 2 Schlauchhalter
- 1 Beutel mit Schlauchbinden
- 2 C-Strahlrohre mit innenliegenden Drallkörper für Voll- und Sprühstrahl mit oder ohne Mannschutz, Nenndurchmesser 12mm (ø 11,8 – 12,2mm), absperrbar
- 1 B-CBC Verteiler mit Niederschraubventile
Alle Geräte müssen den geltenden NORMEN oder Vorschriften des ÖBFV entsprechen.
Das Antreten der Gruppe wird durch einen Zeitplan festgelegt. Die Gruppe hat sich eine halbe Stunde vor der Antrittszeit auf dem Bewerbsgelände einzufinden. Der Gruppenkommandant, oder ein Vertreter hat sich bei der Anmeldung zu melden. Die Dienstausweise werden nicht benötigt. Zeitgleich zur Anmeldung meldet sich der Maschinist mit der Pumpe bei der Pumpenkontrolle.
Als Zielscheibe wird eine Holzwand mit folgenden Maßen verwendet: 2 m Höhe und 40 cm Breite. In der Höhe von 1,5 m ist eine Öffnung von 5 cm Durchmesser. Hinter dieser Öffnung ist auf einer Konsole eine Blechbüchse (Gewicht 1 kg) aufgestellt. Aus einer Entfernung von 10 m ist durch diese Öffnung, diese Büchse, herunterzuspritzen. Es ist für jeden Trupp ATR und WTR jeweils eine Spritzwand aufgestellt und der Trupp darf nur seine ihm zugewiesene Büchse herunter spritzen.
Tritt ein technischer Defekt auf (Tragkraftspritze, Steine in den Armaturen, Steine im Strahlrohr oder Verteiler, Schlauchplatzer, Schlauch löst sich vom Einbindestutzen etc.), darf kein zweites Mal angetreten werden. Der Abbruch der Wertung erfolgt nach 200 sec.
Die Beurteilung der Gruppe erfolgt nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen für den Bewerb um das FLA, Heft 11, 9. Auflage 2025.
Die besten fünf Gruppen, ohne Anrechnung von Alterspunkten, qualifizieren sich für das Finale um den „goldenen Bergschuh“.
Jede am Bewerb teilnehmende Gruppe hat bei der Siegerehrung anwesend zu sein.
Teilnehmer die verletzt oder krank sind werden zum Alpin-Nassbewerb nicht zugelassen.
c) Anmeldung
Bewerbsgruppen, welche beim Alpin-Nassbewerb antreten, müssen sich über die Homepage der Feuerwehr Alberschwende https://www.feuerwehr-alberschwende.at/alpin-nasswettbewerb/anmeldung anmelden. Die Anmeldung ist bis spätestens Mittwoch, 12. August 2026 möglich.
Eine verspätete Anmeldung kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden!
d) Nenngeld
Alle Gruppen haben je Start ein Nenngeld in der Höhe von € 50,- zu entrichten und ist bis spätestens Anmeldeschluss auf das Konto der Feuerwehr Alberschwende zu überweisen.
Feuerwehr Alberschwende
Hof 979
6861 Alberschwende
IBAN: AT26 3740 1000 0003 3720
Bei Verwendungszweck bitte den Namen der Gruppe/Feuerwehr angeben.
Nenngeld Barzahlungen am Bewerbstag sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich! Diese Gruppe verliert somit ihre Startberechtigung!
e) Durchführung
Nachdem sich die Gruppe bzw. der Gruppenkommandant bei der Anmeldung gemeldet hat, die Ausrüstung und Mannschaft kontrolliert wurden, wird diese auf die Bewerbsbahn gerufen. Der GKDT meldet dann die Gruppe dem Bewerter 3, laut Vorschrift für das FLA. Der Bewerter 3 gibt dann dem GKDT den Befehl „zum Abmarsch fertig“. Die Gruppe legt unter Aufsicht des Bewerter 3 bei der Wasserentnahmestelle ihre Geräte auf (laut Bestimmung für das FLA). Der Bewerter 3 überprüft die Geräte und lässt dann die Gruppe „an das Gerät“ treten.
Nachdem die Bewerbsgruppe auf die Bewerbsbahn gekommen ist, meldet der GKDT dem Hauptbewerter die Gruppe, nach Bestimmungen für das FLA. Der Hauptbewerter gibt dann den Befehl „Pumpe starten“. Der MA startet die Pumpe (E-Start ist erlaubt) und gibt mäßig Gas. Der MA muss vor dem Eintreten in die Gruppe die Pumpe ausgekuppelt haben. Stirbt die Pumpe nach dem Eintreten des MA ab, ist ein Widerstart erst dann möglich, wenn die Saugleitung fertig gestellt und an die TS angekuppelt ist. Der Hauptbewerter gibt den Befehl „Beginnen“. Der GKDT tritt nun vier Schritte vor die Gruppe und gibt den Befehl „Brandobjekt geradeaus, Wasserentnahmestelle der Bach usw.“, laut Bestimmungen für das FLA, Heft 11.

Abb. 1: Spruch durch GKDT

Abb. 2: Ansicht Teppich mit Bikestrecke im Hintergrund
Die Gruppe beginnt dann mit der Übung, welche genau nach den Bestimmungen für das FLA durchzuführen ist. Es ist jedoch beim Kommando „Saugleitung zu Wasser“ diese tatsächlich in die vorbereitete Wasserentnahmestelle einzulegen. Danach schließt der Maschinist die Saugleitung an die TS an, kuppelt ein und beginnt mit dem Ansaugen. Sobald die Beendigung des Ansaugvorganges an den Messgeräten angezeigt ist, ruft der MA „angesaugt“. Nach diesem Zuruf können der WTR und STR sich mit ihren Geräten ausrüsten und ihre weiteren Arbeiten nach den aktuellen Bestimmungen durchführen. Die Saugschlauchleine muss an einem eigens angebrachten Pfahl befestigt werden.

Abb. 3: Zubringerleitung bis Verteiler

Abb. 4: Zubringerleitung bis Verteiler
Der Angriffstrupp legt die Zubringerleitung entlang des untenliegenden Weges (auf Hanginnenseite) bis zum Verteiler. Die erste B-Kupplung liegt ca. auf Höhe des Lichtmasts.
Der Rückweg (zum Holen von Verteiler und 1. Angriffsleitung) führt entlang desselben Weges wieder retour zum Rasenteppich.
Um mit der 1. und 2. Angriffsleitung bis zum Verteiler vorzurücken, führt der Weg nicht mehr entlang der bereits erstellten Zubringerleitung, sondern über den obenliegenden Weg. Dieser Weg wird auch von der restlichen Gruppe genutzt. Der Weg wird somit von ATR, WTR, STRF, GKDT und ME genutzt. Der STRM kann entlang der Zubringerleitung zur ersten B-Kupplung vorrücken und muss nicht die gesamte Höhe überwinden.

Abb. 5: Angriffsleitung bis Verteiler

Abb. 6: Darstellung Angriffsleitung bis Verteiler
Sobald der STRF den Verteiler besetzt hat, (der Melder darf entgegen den Bestimmungen den Verteiler nicht bedienen) kann der Befehl „Wasser Marsch“ zum MA durchgegeben werden. Der MA öffnet den Druckausgang an der TS und füllt die B-Leitung bis zum Verteiler mit Wasser. Tritt zu diesem Zeitpunkt an den geschlossenen Druckausgängen an der Pumpe oder am Verteiler Wasser aus, werden 10 Schlechtpunkte angerechnet. Der Ausgangsdruck an der TS soll 6 bis 8 bar betragen.

Abb. 7: Angriffsleitung ab Verteiler
Der Weg des 1. und 2. Rohrs führt vom Verteiler über die Treppe den Hang hoch bis zu den vorgegebenen Markierungen. Anschließend muss das Ziel auf der Spritzwand getroffen werden.
Gruppenkommandant und Melder müssen ebenso den gesamten Hang überwinden. Endaufstellung ist leicht oberhalb des Verteilers im Gelände.
Der Maschinist bleibt bei der Pumpe stehen.
Weiters ist, von der 41-Meter-Linie in einer Entfernung von 14 Meter, eine gut sichtbare Bodenmarkierung (55-Meter-Linie) angebracht. Der ATF und WTF müssen den C-Schlauch über diese 55-Meter-Markierung ausziehen. Wird der C-Schlauch nicht über die 55-Meter Linie hinausgezogen, der Metallteil der Kupplung des C-Schlauches muss (in Angriffsrichtung gesehen) zur Gänze jenseits der Markierung liegen, mit „Schlecht ausgelegter Druckschlauch“ / je Fall bewertet.
Nachdem der Truppführer den ersten C-Schlauch über die 55-Meter-Markierung ausgezogen hat, öffnet er den Schlauchträger des von ihm getragenen C-Schlauches, schließt eine Kupplung an den ausgelegten C-Schlauch, die andere Kupplung an das C-Strahlrohr. Sobald der Truppführer die beiden C-Schläuche und das Strahlrohr an den zweiten C-Schlauch angekuppelt hat, gibt er das Kommando „Erstes bzw. Zweites Rohr – Wasser marsch!“ an den STRF zurück.
Der Truppführer kann das Kommando „Erstes bzw. Zweites Rohr – Wasser marsch!“ auch dann geben, wenn der Truppmann noch nicht bei ihm ist. Es ist aber erforderlich, dass das C-Strahlrohr – sobald Wasser austritt – durch beide Männer des jeweiligen Trupps besetzt ist (Pro Mann eine Hand am Strahlrohr und eine Hand den C-Schlauch haltend – lt. ÖBFV Heft 11) sonst wird je Fall „falsches Arbeiten“ gewertet.
Ist das zweite Ziel getroffen bzw. die zweite Büchse gefallen, wir die Zeit gestoppt. Nach dem Fallen der Büchsen sind die Strahlrohre sofort zu schließen und das Kommando „1. oder 2. Rohr Wasser halt“ an den STRF durchzugeben.
Diese Tätigkeit haben die Truppführer innerhalb 10 Sekunden zu erledigen, ansonsten hier pro Trupp „falsches Arbeiten“ bewertet wird.
Schließt der STRF ohne Befehl einen Druckausgang, so wird zusätzlich der Fehler „falsches Arbeiten“ gegeben.
Nach Erhalt des Kommandos „1. oder 2 Rohr Wasser halt“ schließt der STRF am Verteiler die Druckausgänge und gibt den Befehl „Wasser halt“ an den MA weiter. Dieser schließt ebenfalls den Druckausgang an der TS, kuppelt aus (wenn Kupplung vorhanden) und stellt den Motor unverzüglich (innerhalb von 5 Sekunden) ab und nimmt die Endaufstellung ein.
Werden die Büchsen aus irgendwelchen Gründen nicht mit dem Wasserstrahl heruntergespritzt, so ist die Gruppe aus der Wertung zu nehmen.
Verursacht ein Bewerber einen Frühstart, wird der Lauf nicht abgebrochen und auch nicht neu gestartet. Es wird in diesem Fall sofort der Fehler „Frühstart“ gewertet.
Die Bewertung ist erst mit dem Befehl „Zum Abmarsch fertig“ abgeschlossen.
Die Bewertergruppe nimmt die Beurteilung der Löschgruppe vor und nach dem Befehl des Hauptbewerters „Zum Abmarsch fertig“ ist der Bewerb beendet. Das Abmelden der Gruppe erfolgt nach den Bestimmungen für das FLA.
Die Saugschläuche, B- und C-Leitungen sind in die vorbereiteten Ablaufgräben sorgfältig zu entleeren. Hierzu steht euch ein Abräumerteam zu Seite, welche diese Aufgabe während der Besprechung mit der Bewertergruppe erledigt werden.
f) Finale
Ist die Bewerbsgruppe unter den besten fünf Gruppen, ohne Anrechnung der Alterspunkte, hat sie sich für das Finale qualifiziert. Die Gruppen werden vor Ort durch unseren Sprecher verkündet. Alternativ dazu werden die Ergebnisse fortlaufend auf unserer Homepage veröffentlicht.
Jene Bewerbsgruppen, die sich für das Finale qualifiziert haben, melden sich nochmals bei Anmeldung (nur der Gruppenkommandant oder ein Vertreter der Gruppe), um zu kontrollieren, ob auch alle Gruppen am Platz sind. Gegebenenfalls werden die Gruppen von der Bewerbsleitung per Mobiltelefon (Telefonnummer auf der Teilnehmerliste) verständig. Startreihenfolge ist umgekehrt, der 5. Platzierte startet zuerst (5 – 1). Die Tragkraftspritze wird auf der Bewerbsbahn nochmals überprüft.
Die Bewerbsgruppe muss aus denselben Gruppenmitgliedern wie beim ersten Löschangriff zusammengestellt sein. Die Gruppe tritt mit den eigenen Geräten an. Kann eine Gruppe durch Verletzung eines Gruppenmitgliedes nicht mehr teilnehmen oder ist eine Gruppe nicht erreichbar wird die nächstgereihte Gruppe für das Finale qualifiziert.
g) Siegerehrung
Zur Ermittlung des Siegers des „goldenen Bergschuhs“ wird die Zeit des Löschangriffs (inkl. Fehlerpunkte) des Finaldurchgangs vom Ergebnis des ersten Durchganges (erreichte Punkteanzahl ohne Anrechnung der Alterspunkte) abgezogen. Jene Gruppe, welche die höchste Finalpunkteanzahl aufweist, ist Sieger des „goldenen Bergschuhs“.
Zur Siegerehrung finden sich alle Bewerbsgruppen beim Blaulichtclubbing im Gerätehaus der Feuerwehr Alberschwende (Hof 979, 6861 Alberschwende) ein. Diese findet ca. 1h nach Abschluss des Bewerbs, um ca. 21 Uhr, statt. Zur Siegerehrung muss kein Dienst- oder Einsatzbekleidung und auch keine taktischen Zeichen getragen werden. Das Antreten in „zivil“ ist völlig ausreichend. Alle Bewerbsgruppen erhalten einen Pokal für den Grunddurchgang. Die Teilnehmer des Finales erhalten bis auf den „goldenen Bergschuh“ keinen weiteren Pokal.
Der Sieger des Finales erhält neben dem „goldenen Bergschuh“ auch einen Wanderpokal.
Der Wanderpokal ist im Folgejahr, spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Alpin-Nassbewerb (immer am letzten Samstag im August) im gereinigten Zustand an die Feuerwehr Alberschwende zu überreichen. Auf dem Pokal ist eine neue Beschriftung anzubringen, bei welcher folgende Angaben ergänzt werden.
- Jahr des Siegs
- Name/Gemeinde der Feuerwehr

Abb. 8: Beschriftung Wanderpokal
Wird der Wanderpokal dreimal gewonnen, so geht er in den Besitz dieser Feuerwehr über. Es ist nicht nötig den Pokal dreimal in Folge zu gewinnen. Auch nicht von derselben Gruppe. Es reicht, wenn es sich um dieselbe Feuerwehr handelt. Bleibt der Wanderpokal nach drei Siegen im Besitz der Gruppe/Feuerwehr, so hat auch diese im Folgejahr einen neunen Wanderpokal zu stellen.
Über diese Bestimmungen hinaus gelten alle Vorschriften für den Bewerb um das FLA in Bronze und Silber, Heft 11, 9. Ausgabe 2025 und den zusätzlichen Hinweisen zu den Bewerbsbestimmungen sinngemäß!
2) Beilagen
a) Prüfliste zur Pumpenkontrolle

b) Bewerbsbahn Nass

c) Markierungen Rasenteppich

